Allgemeine Geschäftsbedingungen

seedback

 Stand 08.07.2024

1. PRÄAMBEL

Die SeedbackFlexCo (im Folgenden auch kurz „Seedback“ genannt) betreibt über app.seedback.ateine Plattform für Mitarbeiter- und Teamfeedback (im Folgenden auch kurz „Plattform“genannt). Diese Software bietet Seedback Unternehmen (nachfolgend auch kurz„Vertragspartner“ genannt) zur Nutzung an. Auf der Plattform könnenunterschiedliche Sessions erstellt werden, in denen Mitarbeiter des Vertragspartners(nachfolgend auch kurz „Mitarbeiter“ genannt) Feedback über einzelne andereMitarbeiter und/oder Führungskräfte oder auch gesamte Teams erstellen können.Dieses Feedback soll den Vertragspartner dabei unterstützen, dieUnternehmenskultur sowie die Mitarbeiter zu fördern und weiterzuentwickeln.

2. GELTUNG

2.1. Die gegenständlichen AllgemeinenGeschäftsbedingungen (nachfolgend auch kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtlicheRechtsgeschäfte zwischen Seedback und dem Vertragspartner in Zusammenhang mitder Plattform. Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies zwischen Seedbackund dem Vertragspartner vereinbart worden ist.

2.2. Seedback erbringt ihre Leistungenausschließlich an Vertragspartner, die Unternehmer iSd § 1 KschG sind.

2.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstigeVerkaufsbedingungen des Vertragspartners, die beispielsweise auf Angeboten odersonstiger Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind, werden nichtBestandteil des Vertrags mit Seedback, auch wenn diesen nicht widersprochenwird, es sei denn, Seedback hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird imEinzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, sogelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.

2.4. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kannjederzeit im Internet unter www.seedback.at eingesehen undabgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zu Verfügung bzw. kannauf Anfrage übermittelt werden.

3. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Sämtliche Angaben von Seedback zu denangebotenen Leistungen an den Vertragspartner oder auf der Website von Seedbacksind unverbindlich und freibleibend.

3.2. Verbindliche Angebote von Seedbackkönnen vom Vertragspartner ausschließlichschriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.

3.3. Die zu Angaben derjeweiligen Leistungen von Seedback gehörigen Unterlagen, wiezum Beispiel Leistungsangaben, etc. gelten, sollte nichts Anderes schriftlichvereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.

3.4. Allfällige Angebote von Seedbackkönnen nur hinsichtlich der gesamten angebotenenLeistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung desVertragspartners vom Angebot von Seedback ab,so stellt diese abweichende Annahmeerklärung desVertragspartners ein neues Angebot dar, das von Seedbackangenommen werden kann.

4. LEISTUNGSUMFANG; RECHTE VON SEEDBACK

4.1. Seedback stellt dem Vertragspartner bzw. den Mitarbeitern desVertragspartners (nachfolgend auch kurz „Nutzer“ genannt) währendaufrechtem Vertragsverhältnis Zugänge zur Plattform über das Internet zurNutzung zur Verfügung.

4.2. Die Erstellung und Durchführung von Sessionsbzw. Feedback mit folgendem Inhalt ist dem Vertragspartner untersagt:

a)         Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht,Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, etc.;

b)         sexuelle Inhalte;

c)         Inhalte, die gegen Gesetze (insbesondereArbeitsreicht, Strafrecht, Datenschutz, etc.) oder die guten Sitten verstoßen;

d)         Inhalte, die ausschließlich privater Natur sind.

4.3. Seedback ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Nutzer aus der Plattform auszuschließen.Macht Seedback von diesem Recht Gebrauch, steht dem Vertragspartnerdiesbezüglich kein Recht auf Entschädigung oder Schadenersatz zu.

4.4. Etwaige Schulungen oder Beratungsleistungenim Zusammenhang mit der Einrichtung des Zugangs und der jeweiligen Session sindals Leistung nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.5. Als Übergabepunkt für die Nutzung der Plattform bzw. des Zugangs derNutzer ist der Routerausgang des Hostingproviders der Plattform definiert. DieInternetanbindung des Nutzers, deren Aufrechterhaltung, die ausreichendeGeschwindigkeit derselben sowie zu erfüllende Hard- und Softwarevoraussetzungen(dies betrifft insbesondere Webbrowser, die sich innerhalb des SupportLifecycle des jeweiligen Herstellers befinden müssen, sowie die zu derenBetrieb notwendige Hardwareausstattung) aufseiten des Nutzers sind nichtGegenstand dieses Vertrages und hat der Nutzer dafür selbst Sorge zu tragen.

4.6. Die Plattform steht den Nutzerngrundsätzlich an 7 Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Einebestimmte Erreichbarkeit im Jahresmittel wird von Seedback nicht zugesagt. Seedbackwird sich redlich bemühen, eine übliche Erreichbarkeit zu gewährleisten.

4.7.  Seedback ist berechtigt, den Zugang zu unddie Leistung der Plattform zeitweilig oder dauerhaft, wenn dies fürWartungsarbeiten, Updates, die Sicherheit und Systemintegrität erforderlichist, zu unterbrechen, einzuschränken oder vollständig einzustellen.

4.8. Seedback behält sich das Recht, denLeistungsumfang zu ändern, ausdrücklich vor.

4.8.1. Technisch notwendige undsicherheitsrelevante Änderungen an der Plattform wird Seedback soweit tunlichund möglich dem Vertragspartner bekanntgeben. Selbiges gilt für Änderungen, dieauf gesetzliche, oder sonstigen Bestimmungen mit normativer Wirkung oderbehördliche Anordnung zurückzuführen sind sowie Änderungen, die ausschließlichoder überwiegend zum Vorteil des Vertragspartners sind. Gegen diese Änderungensteht dem Vertragspartner kein Widerspruch zu. Der Vertragspartner ist aberberechtigt das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zubeenden.

4.8.2. Sonstige Änderung werden dem Vertragspartnermindestens eine Woche vorab mitgeteilt. Der Vertragspartner ist berechtigt,binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich Widerspruch zuerheben, widrigenfalls die Änderungen für den Vertragspartner verbindlichwerden. Im Fall des Widerspruchs werden die Änderungen für den Vertragspartner nichtwirksam, das Vertragsverhältnis endet jedoch in diesem Fall automatisch mitsofortiger Wirkung. Dem Vertragspartner steht kein Recht auf Schadenersatz odersonstiger Entschädigung aufgrund der ausgesprochenen Kündigung von Seedback zu.

4.8.3. Werden etwaige Dienste, Module udgl kostenlosbereitgestellt, so ist Seedback jederzeit berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Erstattungs- oderSchadensersatzanspruch steht demVertragspartner dadurch nicht zu.

4.9.  Über die in diesen AGB beschriebenenhinausgehenden Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und sind beiBedarf optional bzw. gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4.10. Vereinbarte Leistungs- oder Lieferterminewerden von Seedback nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nichtausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehensich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Leistungserbringunggegenüber dem Vertragspartner.

4.11. Seedback ist berechtigt, vereinbarte Terminezu verschieben bzw. Fristen für die Bereitstellung bzw. Leistungserbringung zuverlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für Seedback unmöglich gemachtoder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich von Seedbackliegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik,Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartigeunvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oderErfüllungsgehilfen eintreten.

4.12. Führen von Seedback nicht zu vertretendeUmstände dazu, dass Seedback nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllenkann (objektiver Verzug), so ist Seedback nicht verpflichtet, Fremdleistungenin Anspruch zu nehmen.

4.13. Seedback kann nach freiem Ermessen dieLeistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sichbei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zurGänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartigeLeistungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). DieBeauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder imeigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners. Seedback wird diesen Drittensorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderlichefachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die überdie Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner einzutreten. Das giltausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit demVertragspartner aus wichtigem Grund.

4.14. Die Ergebnisse der Mitarbeiterbefragungen stellenfür sich keine Erkenntnisquelle dar, aus der Mitarbeiterkündigung oder eineMitarbeiteraufnahme abgeleitet werden können. Werden Mitarbeiter auf Grundlagevon Ergebnissen der Mitarbeiterbefragungen gekündigt oder aufgenommen,übernimmt Seedback hierfür keine Haftung welcher Form auch immer. Wird Seedbackdiesbezüglich von einem Mitarbeiter in Anspruch genommen, hält derVertragspartner Seedback vollkommen schad- und klaglos.

5. PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNERS BZW. DER NUTZER

5.1. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen,dass der jeweilige Nutzer über einen ausreichend schnellen und stabilenInternetanschluss sowie zur Nutzung der Software über einen gängigenInternetbrowser (ein Internetbrowser den zumindest 1% der Internetuserverwenden) in der aktuellen Version verfügt. Der Internetbrowser hat übersämtliche Updates zu verfügen und hat Javascript zu unterstützen.

5.2. Der Nutzer ist verpflichtet, seine imAccount hinterlegte Daten richtig anzugeben und regelmäßig zu aktualisieren.

5.3. Der Nutzer wird seinen Account sowie diediesbezüglichen Identifikations- und Authentifikationsmerkmale geheim halten,vor unberechtigten Dritten schützen und nicht an Dritte weitergeben. Der Nutzerhat überdies bei der Wahl von Identifikations- und Authentifikationsmerkmalendarauf zu achten, dass diese dem Stand der Technik entsprechen (z.B. Länge undKomplexität eines Passworts).

5.4. Der Nutzer haftet für die missbräuchlicheoder unberechtigte Nutzung der Identifikations- und Authentifikationsmerkmale,sofern ihm die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung zuzurechnen ist.Zudem hat der Nutzer bei Kenntnis oder Kennenmüssen einer missbräuchlichen oderunberechtigten Nutzung Seedback umgehend zu informieren.

5.5. Der Vertragspartner hat Seedback beigeplanten Wartungsarbeiten angemessen zu unterstützen und insbesondere alleerforderlichen Auskünfte zu erteilen.

5.6. Der Nutzer darf weder eine Software nochandere Techniken oder Verfahren (z.B. Ausführung von Skripten) im Zusammenhangmit der Nutzung der Plattform verwenden, die geeignet sind, den Betrieb, dieSicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen. Insbesonderehat der Nutzer dafür zu sorgen, dass keine Viren oder Schadsoftware den Betriebder Plattform beeinträchtigen.

5.7. Der Nutzer hat bei der Nutzung der Plattformalle anwendbaren Gesetze zu beachten. Den Vertragspartner trifft gegenüber Seedbackeine Hinweispflicht, sofern aus datenschutzrechtlichen oder anderen rechtlichenGründen Änderungen/Löschungen einzelner Daten vorzunehmen sind. Dem Nutzer istes untersagt, Inhalte oder Daten die gegen gesetzliche oder sonstigeBestimmungen mit normativer Wirkung oder behördliche Anordnungen verstoßen oderRechte Dritter verletzen auf der Plattform zur Verfügung zu stellen. Im Falleines Verstoßes ist der Vertragspartner sowie der jeweilige Nutzer für die von ihmübertragenen Inhalte oder Daten selbst verantwortlich und haben jeder für sich Seedbackvon jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher undtatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen.

5.8. Der Vertragspartner wird Seedback zeitgerecht,vollständig und laufend alle Informationen, Unterlagen und Daten zugänglichmachen, die für die Erbringung der Leistung von Seedback erforderlich sind. Erwird Seedback von allen Umständen informieren, die für die Vertragserfüllungvon Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftragesbekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht,dass Arbeiten infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglichgeänderten Angaben von Seedback wiederholt oder adaptiert werden müssen oderverzögert werden.

5.9.  Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dassdie jeweiligen Session-Leader keine personenbezogenen Daten, die Ihnen durchdie Mitarbeiterumfrage bekanntgeworden sind an Mitarbeiter oder Dritte weiterzugebenoder den Zugriff zu diesen Daten ermöglichen. Diesbezüglich hält derVertragspartner Seedback vollkommen Schad- und klaglos.

5.10. Der Vertragspartner ist der englischen Sprachein Wort und Schrift mächtig. Die Kommunikation mit dem Vertragspartner erfolgtdaher wahlweise auf Deutsch oder auf Englisch.

5.11. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Plattformtatsächlich nur für die in seinem Betrieb vorgesehenen Mitarbeiterbefragungenzu nutzen, sodass es zu keiner Beeinträchtigung der Qualität der Plattformkommt. Dem Vertragspartner ist es untersagt, die Leistungen der Seedbackmissbräuchlich in Anspruch zu nehmen. Eine missbräuchliche Nutzung liegtinsbesondere vor, wenn

· imRahmen der Nutzung des Dienstes die Privatsphäre oder die Rechte andererverletzt werden und/oder die Nutzung zu illegalen Handlungen führt oder dazuauffordert;

· vom VertragspartnerNamen, Beschreibungen oder Aktivitäten verwendet werden, die Seedback oderanderen Unternehmen bzw. Personen sowie deren Eigentum schaden können.

6. SUPPORT

6.1. Ein Fehler im Sinne dieser AGB liegt beijeder vom Vertragspartner gemeldeten Störung vor, die zur Folge hat, dass die tatsächliche Funktionsfähigkeit von der vereinbarten Funktionsfähigkeit negativabweicht und (i) dies die Nutzung der Plattform in Bezug auf Kernfunktionalitäten wesentlich auswirkt und (ii) der Fehler durch Seedbackreproduzierbar ist.

6.2. Für nicht reproduzierbare Fehler wird keinSupport bereitgestellt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien das weitereVorgehen abstimmen.

6.3. Auftretende Fehler sind unverzüglich miteiner genauen Beschreibung des Problems zu melden. Die Meldung an das Supportteamerfolgt ausschließlich per Mail an support@seedback.at.

6.4. Ein Support ist ausgeschlossen bzw.kostenpflichtig insbesondere,

·    für Fremdsoftware, die vomVertragspartner eingesetzt wird;

·    bei Fehlern, die auf Bedienungsfehlern oder aufunsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Plattform beruhen;

·    bei jeglichen Hardwaredefekten;

·    bei Nutzung der Plattform auf anderen als denangegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;

7. NUTZUNGSRECHTE; GEISTIGES EIGENTUM

7.1. Seedback räumt dem Vertragspartner ein nichtausschließliches, einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertragsverhältnissesbeschränktes, geographisch jedoch unbeschränktes, nicht übertragbares und nichtunterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Plattform ein. Die Nutzung darfausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungenerfolgen. Weitere darüber hinausgehenden Rechte hinsichtlich der Plattform werdendurch diesen Vertrag nicht eingeräumt, wie insbesondere die Vervielfältigung,Bearbeitung und Dekompilierung.

7.2. Die Nutzung und Verwendung von Texten,Bilder, Logos, etc. von Seedback außerhalb der Plattform, ist ausschließlichnach schriftlicher Zustimmung von Seedback zulässig.

8. ZUGANGSSPERRE

8.1. Seedback ist berechtigt, den Zugang derNutzer temporär oder dauerhaft zu sperren, wenn dieser gegen vertragliche odergesetzliche Bestimmungen oder gegen die Nutzungsbedingungen verstößt oder der ordnungsgemäßeBetrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform durch den Nutzer beeinträchtigtwird. Die Zugangssperre muss nicht von Seedback vorab angekündigt werden. DerVertragspartner ist nicht berechtigt Entschädigungen oder Schadenersatzaufgrund der erfolgten Zugangssperre gegenüber Seedback zu beanspruchen.

9. VERTRAGSLAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

9.1. Das Vertragsverhältnis wird befristet auf 12Monate abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch umweitere 12 Monate, sofern das Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Ablaufdes Vertrags schriftlich gekündigt wird.

9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigungaus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Wichtige Gründesind unter anderem, der mehrmalige Verstoß gegen vertragsgegenständlichePflichten sowie ein Zahlungsverzug von mehr als 2 Monaten, nach vorherigerMahnung.

9.3. Kündigungserklärungen bedürften hinsichtlichder Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nutzung der vertragsgegenständlichenSoftware über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus ist nicht zulässig.

9.4. Abgelaufene Bindungen verlängern sich beiAblauf um den gleichen Zeitraum, zu den gleichen Konditionen, wenn nichtspätestens 30 Tage vor Vertragsende vorher eine fristgerechte Kündigung desVertrages erfolgt.

10. PREISE

10.1. Sämtliche Preise von Seedback geltenfür den jeweiligen Leistungsumfang. Die Beauftragung von Leistungen, die überden im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oderSonderleistungen) werden gesondert verrechnet.

10.2. Alle Preise verstehen sich in Euro.Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendesvereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

10.3. Die Preise des dem Vertrag zugrunde liegendenAngebots sind für 1 Jahr ab Vertragsbeginn bindend, sofern im Angebot nichtanderes vereinbart wurde. Anschließend erfolgt eine jährliche Anpassung(ordentliche Preisänderung) laut dem von Statistik Austria veröffentlichten österreichischen „Verbraucherpreisindex 2020“ (Basisjahr 2020) oder einem anseine Stelle tretenden Index.

10.4. Alle gegenüber dem Vertragspartner angegebenenPreise sind, sofern seitens Seedback nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichenUmsatzsteuer.

10.5. Soweit auf den Internetseiten von SeedbackRabatteund Sonderkonditionen ausgelobt werden, gelten diese nur für erstmaligeBuchungen von neuen Vertragspartnern innerhalb des Aktionszeitraumes für dieMindestvertragslaufzeit. Im Falle einer Vertragsverlängerung gelten dann diezum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung geltenden regulären Preise.

10.6. Der Vertragspartner hat Seedback ihreUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer)bekanntzugeben. Gibt der Vertragspartner die UID-Nummer nicht oder nichtrichtig bekannt, verwendet sie die UID-Nummer missbräuchlich oder wird die Warenicht in ein anderes EU-Land importiert oder exportiert, haftet derVertragspartner Seedback unbeschadet darüberhinausgehender Ansprücheinsbesondere für die Zahlung der österreichischen Umsatzsteuer in dergesetzlichen Höhe.

11. ZAHLUNGS-BEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT

11.1. Das jeweilige Entgelt von Seedback ist mitRechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondereZahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Seedback ist berechtigtsämtliche Barauslagen unverzüglich an den Vertragspartner weiter zu verrechnen.

11.2. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners geltendie gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gemäߧ 456 UGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondereSchadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.

11.3. Seedback und der Vertragspartner vereinbarenfür den Fall, dass der Vertragspartner ihre Verpflichtung zur Zahlung nichtordnungsgemäß nachkommt, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen,Zinseszinsen gemäß § 1000 Abs 2 ABGB fällig werden.

11.4. Seedback ist berechtigt, die sofortige Zahlungzu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oderSicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekanntwerden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu minderngeeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen von Seedbackdurch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdeterscheint.

11.5. Im Falle des Zahlungsverzuges desVertragspartners ist Seedback berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen anderer mitdem Vertragspartner abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen undTeilleistungen abzurechnen und sofort fällig zu stellen. Weiters ist Seedback nichtverpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrageszu erbringen und ist berechtigt für noch zu erbringende Leistungen undLieferungen Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nachFestsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. DieVerpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davonunberührt.

11.6. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, sobehält sich Seedback für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung vonTeilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung dergesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

11.7. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, miteigenen Forderungen gegen Forderungen von Seedback aufzurechnen, außer dieForderung des Vertragspartners wurde von Seedback schriftlich anerkannt odergerichtlich rechtskräftig festgestellt.

11.8. Von Seedback gewährte Vergünstigungen(Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für dengesamten Auftrag, wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung auch nur einerTeil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät.

11.9. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus,dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und diese nicht bereitswie vorhin festgelegt verfallen sind. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnungist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichenworden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn einsolcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.

11.10. Unrechtmäßig vorgenommene Preisabzüge durch denVertragspartner führen auch rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos undaller sonstigen Preisnachlässe für den gesamten Auftrag oder Teilleistungen.

11.11. Bei Teilleistungen sind Teilrechnungen stetszulässig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegtenZahlungsbedingungen gleichermaßen.

11.12. Seedback istberechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form (insbesondereper E-Mail), an eine vom Vertragspartnerbekanntgegebene Adresse, zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mitder Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

12. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE

12.1. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaftenwerden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

12.2. Seedback haftet nicht für die Qualität der Umfrageantworten oder die Vertragspartner-Mitarbeiter-Beziehung.

12.3. Mängel sind binnen 14 Tagen ab Kenntnis oderKennenmüssen bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs-, Irrtums-und/oder Schadenersatzansprüche zu rügen, wobei auftretende Mängel vomVertragspartner spezifiziert anzugeben sind. Seedback hat das Recht, die vomVertragspartner beanstandeten Leistungen im Hinblick auf die geltend gemachtenMängel nach erfolgter Mängelrüge zu prüfen. Verweigert der Vertragspartner dieNachprüfung, so verliert er sämtliche damit verbundenen Gewährleistungs- undSchadenersatzansprüche.

12.4. Für nicht reproduzierbare Fehler leistet Seedbackkeine Gewähr.

12.5. Das Vorliegen von Mängeln ist vomVertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924ABGB wird ausdrücklich abbedungen.

12.6.  Von der Gewährleistung ausgeschlossen sindsolche Mängel, die aus nachlässiger, unrichtiger oder unsachgemäßer Behandlungdurch den Vertragspartner oder aufgrund ähnlicher äußerer Einflüsse entstehen.

12.7. Ist die Beseitigung eines Mangels bzw. derAustausch unmöglich oder würde dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwandverursachen, kann dies von Seedback verweigert werden. In diesem Fall kann derVertragspartner nur Preisminderung begehren. Im Übrigen wird derGewährleistungsbehelf der Wandlung hiermit ausdrücklich abbedungen.

12.8. Der Vertragspartner ist in keinem Fallberechtigt, das vereinbarte Entgelt oder einen verhältnismäßigen, denvoraussichtlichen Behebungskosten entsprechenden Anteil des Entgelts zurück zubehalten.

12.9. § 933b ABGB findet keine Anwendung.

13. HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS

13.1. Zum Schadenersatz ist Seedback in allen inBetracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder krass groberFahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung von Seedback ist in Fällen leichterund sonstiger grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeitund sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet Seedback ausschließlich fürPersonenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für dasVerhalten von Dritten, denen sich Seedback zur Erfüllung vertraglicherPflichten bedienen.

13.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn,Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schädenaus Ansprüchen Dritter haftet Seedback nicht, sofern der Schaden/Mangel nichtauf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

13.3. Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrunddes Schadens ist die Haftung von Seedback mit dem Deckungsbetrag derHaftpflichtversicherung von Seedback bzw., sofern ein Schaden nicht von diesergedeckt wird, mit 50% der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt,bei einer Dauerbeauftragung jedoch maximal 50 % des jährlichen Entgelts desjeweiligen Vertrags des Kalenderjahres in dem der Schaden eingetreten ist.

13.4. Schadenersatzansprüche gegen Seedback sind beisonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nachdem der Vertragspartner vom Schadenund der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden EreignisKenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach demschadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlichgeltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadensobliegt dem Vertragspartner.

13.5. Der Vertragspartner hält Seedback undsämtliche ihrer Erfüllungsgehilfen sowie sonstige Dritte, denen Seedbackaufgrund des Vertrages mit dem Vertragspartner oder in Zusammenhang mit derenAbwicklung haftet, sowie auch hinsichtlich aller sonstigen Schäden klag- undschadlos, die aufgrund einer rechtswidrigen, missbräuchlichen oder sonstpflichtwidrigen Verwendung der Dienste der Seedback und der damit verbundenenLeistungen entstanden sind. Erfasst sind insbesondere auch Schäden, die sichaus der unrichtigen Angabe von Daten und Fakten ergeben oder aus der Verletzungpersonenrechtlicher, urheberrechtlicher, datenschutzrechtlicher oder sonstigerNormen durch den Vertragspartner.

13.6.  Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und-beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten undsonstigen Erfüllungsgehilfen von Seedback.

14. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG, REFERENZHINWEIS

14.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich,sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit mit Seedback bekannt gewordenenInformationen, wie u.a. die Identität anderer Vertragspartner und/oder andererVertragspartner, Informationen von Endkunden, Informationen zur physischenSicherheit und Datensicherheit, technische Daten, Statistiken undVertriebsdaten von Seedback, Know-how, Informationen zu Geschäftsprozessen,Methoden und Marketingstrategien (nachstehend auch kurz „geheime Informationen“genannt) geheim zu halten. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zutragen, dass geheime Informationen seinen Mitarbeitern, Nutzern bzw. Dritte nursoweit offengelegt werden, als dies im Rahmen des gegenständlichenVertragsverhältnisses notwendig ist (need to know). Der Vertragspartner wirddiesen Personen im Fall der Offenlegung diese Geheimhaltungsklauselentsprechend überbinden. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungsverpflichtungsind Informationen, die allgemein bekannt sind oder bereits vor beiderseitigemVertragsabschluss der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren.

14.2. Die Verpflichtung nach Punkt 15.1.besteht auch nach Kündigung des Vertragsverhältnisses auf unbestimmte Zeitfort.

14.3. Seedback ist berechtigt, Leistungen, die für denVertragspartner erbracht wurden unter Nennung des Vertragspartners zureferenzieren bzw. zu veröffentlichen, insbesondere auch um sich bzw. ihreLeistungen bzw. Produkte zu bewerben und auf eigenen Werbeträgern, insbesondereauf ihrer Internet-Website, Social Media Kanälen,Print- und sonstigen Onlinemedien, Namen, Firmenlogo, Produktebilder undProduktbeschreibungen des Vertragspartner zu verwenden. Weiters ist Seedback berechtigtauf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehunghinzuweisen.

14.4. Seedback ist weiters berechtigt den Firmenschriftzugsowie das Logo des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken auf ihrer Internet-Website, Social Media Kanälen, Print-und sonstigen Onlinemedien zu verwenden.

15. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Jedwede Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesemVertragsverhältnis ist nur nach schriftlicher Zustimmung von Seedback zulässig.Seedbackist berechtigt ihre Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichenVertragsverhältnis bzw. das gesamte Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen.DerVertragspartner stimmt damit mit Abschluss desVertragsverhältnis dieser Übertragung zu. Die beabsichtige Übertragung ist demVertragspartner mindestens 14 Tage vor Übertragunganzuzeigen.

16. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND /ERFÜLLUNGSORT

16.1. Es gilt österreichisches materielles Rechtunter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechteswird ausdrücklich ausgeschlossen.

16.2. Für alle sich aus diesem Vertrag ergebendenStreitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens desVertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließlicheZuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Seedbackvereinbart.

16.3. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungenist in allen Fällen, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, der Sitz von Seedback.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfender Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

17.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Seedbackdie Änderungen ihrer Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben,widrigenfalls Erklärungen von Seedback als zugegangen gelten, wenn sie an diezuletzt bekannt gegebene Geschäfts- oder E-Mail-Adresse gesendet werden.

17.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBnichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass diesnicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamtenAGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle dernichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zuvereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigenRegelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes giltfür Lücken dieser AGB.

17.4. Seedback behält sich das Recht dieseAGB zu ändern ausdrücklich vor. Änderungender AGB werden dem Vertragspartner bekannt gegeben und gelten als vereinbart,wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagenwiderspricht. Hinsichtlich technisch notwendiger und sicherheitsrelevanterÄnderungen sowie Änderungen, die aufgrund geänderter Gesetzes- bzw. Rechtslagenotwendig sind, steht dem Vertragspartner kein Widerspruchsrecht zu. DieseÄnderungen gelten nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe gegenüber demVertragspartner.

17.5. Die Vertragssprache ist Deutsch und Englisch.